Gebührentarif Graz
Bewegliche Sachgüter
1. Ausfertigungsgebühr:
für ein Darlehen bis € 49,- € 2,-
für ein Darlehen von € 50,- bis € 99,- € 4,-
für ein Darlehen von € 100,- bis € 199,- € 7,-
für ein Darlehen von € 200,- bis € 999,- € 15,-
für ein Darlehen von € 1.000,- bis € 1.999,- € 20,-
für ein Darlehen von € 2.000,- bis € 2.999,- € 30,-
für ein Darlehen von € 3.000,- bis € 3.999,- € 40,-
für ein Darlehen von € 4.000,- bis € 4.999,- € 50,-
für ein Darlehen ab € 5000,- € 60,-
Bei Darlehensaufnahme und bei jeder Umsetzung fällig.
2. Bei der Auslösung, Umsetzung oder Verwertung verfallener Pfänder sind zu entrichten:
Darlehenszinsen vom Pfanddarlehen 1,75 % pro Halbmonat
Die Zinsen werden bis zur Auslösung, Umsetzung (Prolongation) oder Versteigerung des Pfandes
tagesweise berechnet.
Für Pfänder, die vor Ablauf des ersten Monats ausgelöst oder umgesetzt werden, werden die Zinsen
und Gebühren für den ganzen Monat voll gerechnet.
3. Platzgeld
Für Gold und Silberschmuck € 2,-
für kleine Gegenstände (Handy, Notebook, Tablet, Uhren...) € 6,-
für große Gegenstände (Fernseher, große Lautsprecher und Musikinstrumente...) € 12,-
für Fahrräder und E-Scooter € 16,-
Bei der Auslösung, Umsetzung oder Verwertung verfallener Pfänder monatlich zu entrichten.
4. Umsetzung (Prolongation) eines Pfanddarlehens wird vom Standpunkt der Zinsen- und
Gebührenbemessung wie eine Neubelehnung behandelt.
5. Versteigerungsgebühr für Pfänder: vom Meistbot 18 %
Gebühren für freihändige Verwertung vom Veräußerungswert 18 %